Interim Gewerbe­rechtliche Geschäfts­führung

Der Großhandel mit Arzneimitteln und der Handel mit Medizinprodukten sind reglementierte Gewerbe. Für die Gewerbeberechtigung benötigt man in beiden Fällen in Österreich einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, eine gewerberechtliche Geschäftsführerin, der/die zusätzliche Befähigungsnachweise erbringen muss.

Interim Gewerberechtliche Geschäftsführung

Ich biete kurzfristige Unterstützung im Bereich der interimistischen Geschäftsführung laut §94 der Gewerbeordnung in folgenden Bereichen an:

  • Gewerberechtliche Geschäftsführung für Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
  • Gewerberechtliche Geschäftsführung für den Handel mit Medizinprodukten.